Im Sterbefall
IM STERBEFALL
Notwendige Schritte und Erforderliches
Der Tod eines Angehörigen ist ein emotionaler Einschnitt, der viele Fragen aufkommen lässt und es fällt einem schwer, an die zu erledigenden Formalitäten zu denken.
Wir stehen Ihnen in diesen Tagen hilfreich und begleitend zur Seite.
Rufen Sie uns an unter +49 (0)203 44 28 98 oder +49 (0)172 2634545.
Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Die ersten Schritte
Tritt ein Sterbefall zu Hause ein, muss ein Arzt informiert werden, der den Tod feststellt und diesen bescheinigt. Am einfachsten ist es, den Hausarzt anzurufen oder ansonsten den Notarzt.
Der Totenschein ist für die Überführung und amtliche Abmeldung des Verstorbenen erforderlich und bleibt beim Verstorbenen.
Tritt der Sterbefall im Altenheim oder Krankenhaus ein, dann müssen Sie nur mit uns Kontakt aufnehmen. Behördengänge, Abmeldungen etc. erledigen wir für Sie.
Unterlagen
Für die Behördengänge benötigen wir folgende Unterlagen:
• Geburtsurkunde (bei Ledigen)
• Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
• Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
• Sterbeurkunde des Partners (bei Verwitweten)
• Personalausweis
• Krankenversichertenkarte
• Versicherungspolicen (Lebens.- Sterbegeldvers.)
• Rentennummern (gesetzl. Rente/Werksrente/Witwen oder Kriegsopferrente)
• Nutzungsrecht einer Grabstätte (falls vorhanden)
• Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
Gerne sind wir bereit auch andere Verträge für Sie zu kündigen. Sprechen Sie uns an! Ob Sie eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung wünschen: Wir organisieren, terminieren etc. die Bestattung nach Ihren Wünschen. Dazu gehört auch, dass wir uns um den Blumenschmuck, Trauerkarten, Zeitungsanzeige, Geistliche oder Redner*in, Musikwünsche, Nachfeier etc. kümmern.